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PATIENTENRECHTE UND -PFLICHTEN

Gesundheitsdienstleistungen sind aufgrund ihrer lebenswichtigen Bedeutung unverzichtbar, ohne Kompromisse bei den Rechten und Pflichten der Personen einzugehen. Wir respektieren alle Rechte unserer Patienten und ihrer Angehörigen während ihres Aufenthalts in unserer Poliklinik. Diese Quelle, die auf der Patientenrechteverordnung des türkischen Gesundheitsministeriums basiert, dient dazu, unsere Patienten über ihre Rechte und die während der Inanspruchnahme von Dienstleistungen zu erfüllenden Pflichten zu informieren.

Patientenrechte

Patientenrechte umfassen alle Maßnahmen, die zum Schutz der Rechte von Personen ergriffen werden, die medizinische Hilfe suchen und sich zu diesem Zweck an eine Gesundheitseinrichtung wenden, während des gesamten Dienstleistungsprozesses, der in dieser Einrichtung erbracht wird.

Patientenrechte zielen darauf ab, ein hohes Maß an Gesundheitsschutz zu gewährleisten und qualitativ hochwertige Gesundheitsdienstleistungen bereitzustellen.

1. Recht auf Inanspruchnahme von Dienstleistungen

Jede Person, die unsere Poliklinik aufsucht, hat das Recht, alle Dienstleistungen ohne Diskriminierung aufgrund von Sprache, Religion, Rasse oder Konfession in Anspruch zu nehmen. Sie hat das Recht, präventive und therapeutische Gesundheitsdienstleistungen gerecht in Anspruch zu nehmen, um ein gesundes Leben zu führen.

2. Recht auf Information und Auskunft

Unsere Patienten haben das Recht, Informationen über ihren Gesundheitszustand sowie über die verfügbaren Gesundheitsdienstleistungen und deren Nutzung zu erhalten. Sie haben auch das Recht, ihre medizinischen Unterlagen einzusehen und zu erhalten.

3. Recht auf Zustimmung und Einwilligung

Unsere Patienten haben nach ausreichender Information das Recht, die vorgeschlagene Behandlung anzunehmen, abzulehnen oder deren Abbruch zu verlangen.

4. Recht auf Wahl und Wechsel der Gesundheitseinrichtung und des Personals

Unsere Patienten haben das Recht, die Diagnose- und Behandlungsmethoden sowie die für ihre Behandlung zuständigen Ärzte, Pflegekräfte und anderes medizinisches Personal auszuwählen und zu wechseln.

5. Recht auf Privatsphäre und Vertraulichkeit

Unsere Patienten haben das Recht, die Vertraulichkeit ihrer persönlichen Daten, ihres Gesundheitszustands, ihres Diagnose- und Behandlungsprozesses oder der Inhalte privater Besuche zu verlangen.

6. Recht auf Würde

Unsere Patienten haben das Recht, in einer sauberen, modernen Umgebung mit freundlicher, höflicher und mitfühlender Behandlung Gesundheitsdienstleistungen zu erhalten.

7. Recht auf Ausübung religiöser Pflichten

Unsere Patienten haben das Recht, im Rahmen der Möglichkeiten der Gesundheitseinrichtung und sofern es die Behandlung nicht behindert, ihre religiösen Pflichten auszuüben.

8. Recht auf Besuch und Begleitung

Unsere Patienten haben das Recht, gemäß den von unserer Poliklinik festgelegten Verfahren und Grundsätzen Besucher zu empfangen und eine Begleitperson zu haben.

9. Recht auf Sicherheit

Unsere Patienten haben das Recht auf Schutz ihres Lebens und Eigentums sowie auf Schutz vor Risiken und medizinischen Fehlern im Rahmen der Gesundheitsdienstleistungen.

10. Recht auf Konsultation und Zweitmeinung

Unsere Patienten haben das Recht, Informationen über ihren Gesundheitszustand von einem anderen Arzt derselben Fachrichtung oder eine Konsultation mit einem Spezialisten einer anderen Fachrichtung zu verlangen.

11. Recht auf Beschwerde, Meinungsäußerung und Vorschläge

Unsere Patienten haben das Recht, im Falle der Vernachlässigung ihrer Rechte einen Beschwerdemechanismus in unserer Poliklinik einzuleiten, überprüfen zu lassen, eine Lösung zu erhalten und über das Ergebnis informiert zu werden.

Aus Sicherheitsgründen werden in den öffentlichen und allgemeinen Bereichen unserer Poliklinik Videoaufnahmen gemacht. In Bereichen, die Vertraulichkeit erfordern, wie Patientenzimmer oder Arztzimmer, wird diese Maßnahme jedoch nicht angewendet.

Patientenpflichten

Patientenpflichten umfassen die Aufgaben und Verpflichtungen, die ein Patient vor und nach dem Besuch einer Gesundheitseinrichtung erfüllen muss.

1. Allgemeine Pflichten

Unsere Patienten sind dafür verantwortlich, ihr Bestes zu tun, um auf ihre Gesundheit zu achten und den Empfehlungen für ein gesundes Leben zu folgen.
In einfachen Fällen sind sie für ihre eigene Pflege verantwortlich.

2. Sozialversicherungsstatus

Unsere Patienten sind dafür verantwortlich, Änderungen in ihrem Gesundheits-, Sozialversicherungs- und persönlichen Status rechtzeitig mitzuteilen.

3. Information der Gesundheitsdienstleister

Unsere Patienten sind verpflichtet, ihre Beschwerden, frühere Krankheiten, Krankenhausaufenthalte, aktuelle Medikamente und alle gesundheitsbezogenen Informationen vollständig und korrekt anzugeben.

4. Einhaltung der Krankenhausregeln

Unsere Patienten sind verpflichtet, die Regeln und Verfahren der Gesundheitseinrichtung, die sie aufsuchen, zu befolgen.
Sie müssen die Überweisungskette einhalten, die vom Gesundheitsministerium und den zuständigen Sozialversicherungsträgern festgelegt wurde.
Unsere Patienten sind verpflichtet, mit den Gesundheitsdienstleistern während des Behandlungs-, Pflege- und Rehabilitationsprozesses zusammenzuarbeiten.
Sie sind für die Bezahlung der Diagnose- und Behandlungskosten verantwortlich.
Wenn sie von einer Einrichtung mit Terminservice profitieren, sind sie verpflichtet, den Termin einzuhalten und Änderungen rechtzeitig mitzuteilen.
Unsere Patienten sind dafür verantwortlich, die Rechte des Krankenhauspersonals, anderer Patienten und Besucher zu respektieren.
Sie haften für Schäden, die sie an Krankenhausmaterialien verursachen.

5. Einhaltung der Behandlungsempfehlungen

Unsere Patienten sind dafür verantwortlich, die Empfehlungen zu ihrer Behandlung und ihren Medikamenten sorgfältig anzuhören und Unklarheiten nachzufragen.
Wenn sie die Behandlungspläne nicht einhalten können, sind sie verpflichtet, dies dem medizinischen Personal mitzuteilen.
Unsere Patienten sind dafür verantwortlich, sicherzustellen, dass sie die Pflege- und Entlassungspläne korrekt verstehen.
Sie sind für die Konsequenzen verantwortlich, die sich aus der Ablehnung der Behandlung oder der Nichtbefolgung der Empfehlungen ergeben.